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Das neue EU-Gesetzpaket besteht aus dem sogenannten „Cybersolidaritätsgesetz“ (Cyber Solidarity Act) und einer gezielten Änderung des Cybersicherheitsgesetzes (Cyber Security Act, CSA). „Ziel ist es, die Fähigkeit der EU zu verbessern, Cyberbedrohungen zu erkennen, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren, während gleichzeitig die Einheitlichkeit der verwalteten Sicherheitsdienste gefördert wird“, heißt es in einer Erklärung des Rat der Europäischen Union .
Die Rechtsvorschrift tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. „Die Gesetze haben das Potenzial, die grenzüberschreitende Erkennung von Bedrohungen und die Reaktionsfähigkeit zu verbessern, indem sie die Zusammenarbeit erzwingen, den Austausch von Bedrohungsinformationen verbessern und die allgemeine Widerstandsfähigkeit der Cybersicherheit in der EU stärken“, erklärt Madelein van der Hout, Senior Analyst bei Forrester, und ergänzt: “Der tatsächliche Erfolg wird von einer effektiven Umsetzung und dem anhaltenden Engagement der Mitgliedsstaaten abhängen.“
Verbesserung der Bedrohungserkennung und -vorsorge
Mit dem Cybersolidaritätsgesetz wird ein neues Warnsystem für Cybersicherheit eingeführt, das ein Netzwerk nationaler und grenzüberschreitender Cyber-Hubs in der gesamten EU schaffen soll. Diese Hubs werden Cyberbedrohungen mithilfe fortschrittlicher Technologien wie KI und Datenanalyse überwachen und darauf reagieren. Ziel dieser koordinierten Infrastruktur ist es, Warnungen und praktikable Erkenntnisse über Grenzen hinweg auszutauschen sowie zu gewährleisten, dass einheitlich auf Cybervorfälle reagiert werden kann.